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SWITCH sperrt Domains Krimineller
Freitag, den 30. Juli 2010 um 17:52 Uhr

Mit einer Pressemitteilung gab SWITCH bekannt, verstärkte Maßnahmen gegen die Kriminalität im Internet zu ergreifen. Grundlage hierfür sei die Verordnung über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich (AEFV), die die Registrierungsbehörde zum Blockieren einer Domain zu verpflichtet, wenn diese Domain zum Verbreiten schädlicher Software oder zum unrechtmäßigen Ermitteln schützenswerter Daten (Phishing) verwendet wird. Voraussetzung für das Blockieren eines Domain-Namens für länger als fünf Tage ist jedoch ein Antrag des schweizer Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM).

Inhaber einer betroffenen Domain werden umgehend über die Blockierung an die in den Registrierungsdaten hinterlegte eMail-Adresse informiert und werden Aufgefordert sich binnen 30 Tagen zu identifizieren. Kommt der Domain-Inhaber dieser Aufforderung nicht fristgerecht nach, wird die Domain widerrufen.

 

 

 

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